Verhaltens- und Mitarbeitsnote in Klasse 7, 8 und 9
Die Beurteilung von Verhalten und Mitarbeit beinhaltet jegliches aktive Handeln (auch die Arbeitshaltung) innerhalb der schulischen Gemeinschaft, d.h. innerhalb und außerhalb des Unterrichts.
Bei der Notenfeststellung geben alle in der jeweiligen Klasse arbeitenden Lehrkräfte eine Beurteilung ab. Hierbei gilt eine fachbezogene Gewichtung. Auf der Grundlage von Teilnoten, die während des ganzen Schuljahres erhoben werden, wird für jedes Fach eine Note in Verhalten und Mitarbeit erstellt. Diese Noten werden bei der Berechnung der Endnote für Verhalten und Mitarbeit gleich gewichtet.
Das Verhalten außerhalb des Unterrichts, insbesondere das zusätzliche Engagement für die Schulgemeinschaft (z.B. Schulsprecher, Busbegleiter, …) wird ebenfalls mit einer Note beurteilt, die den Stellenwert eines Faches hat. Zuständig ist der Klassenlehrer.
Für die Elternsprechtage werden den Klassenlehrern/Klassenlehrerinnen nicht nur der Stand die Leistungsnoten mitgeteilt, sondern auch der Stand der Verhaltens- und Mitarbeitsnoten.
Noten für Verhalten und Mitarbeit (Auszug aus der Verwaltungsvorschrift)
Das Verhalten und die Mitarbeit der Schüler werden mit folgenden Noten bewertet:
sehr gut
gut
befriedigend
unbefriedigend
Die Noten haben folgende Bedeutung:
Die Note „sehr gut“ soll erteilt werden, wenn das Verhalten bzw. die Mitarbeit des Schülers besondere Anerkennung verdienen.
Die Note „gut“ soll erteilt werden, wenn das Verhalten bzw. die Mitarbeit des Schülers den an ihn zu stellenden Erwartungen entspricht.
Die Note „befriedigend“ soll erteilt werden, wenn das Verhalten bzw. die Mitarbeit des Schülers den an ihn zu stellenden Erwartungen im Ganzen ohne wesentliche Einschränkung entspricht.
Die Note „unbefriedigend“ soll erteilt werden, wenn das Verhalten bzw. die Mitarbeit des Schülers den an ihn zu stellenden Erwartungen nicht entspricht.
Die Beurteilungskriterien für die Verhaltensnote:
Die allgemeine Beurteilung beinhaltet Aussagen zur Arbeitshaltung (z. B. Fleiß, Sorgfalt), zur Selbstständigkeit (z. B. Eigeninitiative, Verantwortungsbereitschaft) und zur Zusammenarbeit (z. B. Hilfsbereitschaft, Fairness) in der Klassen- und Schulgemeinschaft. Verhalten bezeichnet sowohl das Betragen im Allgemeinen als auch die Fähigkeit und tätige Bereitschaft zur Zusammenarbeit.
Die Beurteilungskriterien für die Mitarbeitsnote:
Mitarbeit bezieht sich vor allem auf den Arbeitswillen, der sich in Beiträgen zu den selbstständig oder gemeinsam mit anderen zu lösenden Aufgaben äußert.