Fahrkarten

Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

um eine Fahrkarte zu erhalten, füllen Sie bitte den Onlineantrag aus. Diesen finden Sie im Internet unter: www.schuelermonatskarten-ravensburg.de. Den ausgedruckten und unterschriebenen Antrag geben Sie anschließend bei Frau Krause im Sekretariat wieder ab. Frau Krause leitet dann alle Unterlagen an die rbo oder RAB per Post weiter und teilt die Fahrkarten nach Erhalt über den Klassenlehrer/-in an die Schüler aus.

Der Eigenanteil wird von der IGP/RAB von ihrem Konto abgebucht. Dadurch entfällt der Umgang mit Bargeld und auch der oft zeitaufwendige Kauf von Fahrkarten im Bus. Dieses Verfahren wollen wir nachfolgend ausführlich erklären.

  1. Bestellschein

Damit Sie eine Schülermonatskarte erhalten können, müssen Sie online einen Fahrkartenantrag stellen und den unterschriebenen Ausdruck baldmöglichst bei Frau Krause abgeben. Ihr Sohn/Ihre Tochter erhält dann von der Schule die Schülermonatskarten ausgehändigt.

  1. Eigenanteile und Lastschriftverfahren

Nach wie vor ist je Schüler der entsprechenden Eigenanteil für Grundschüler von 17,50 Euro (ab 1.1.2018 18,00 Euro) und für Werkrealschüler von 28,00 Euro (ab 1.1.2018 28,50 Euro) zu entrichten. Schüler, die nicht die nächstgelegene öffentliche Schule besuchen, bezahlen 34,50 Euro (ab 1.1.2018 35,40 Euro). Der Eigenanteil kann wie bisher in begründeten Einzelfällen („3. Kind“, „soziale Härte“) erlassen werden. Anträge sind ebenfalls im Internet (siehe oben) zu finden und über die Schule einzureichen.

Der Eigenanteil wird im Lastschriftverfahren zum 10. des laufenden Monats von Ihrem Konto eingezogen. Hierfür ist die Einzugsermächtigung auf dem Online-Bestellschein auszufüllen. Kontoinhaber haben die Möglichkeit, den Einzug bei der Bank innerhalb von 6 Wochen zu widerrufen. Der bereits abgebuchte Betrag wird Ihrem Konto dann wieder gutgeschrieben. Falls der Einzug von der Bank nicht ausgeführt wird (z.B. bei Kündigung des Kontos oder Angabe einer falschen Kontonummer) entsteht eine Rücklastschrift, die, sofern ein Eigenverschulden vorliegt, dem Kontoinhaber mit 7,50 Euro in Rechnung gestellt wird.

Es ist wünschenswert, dass möglichst alle Schüler beim Listenverfahren mitmachen. Sofern Sie sich nicht dazu entschließen können, steht es Ihnen frei, die Schülermonatskarte beim jeweiligen Verkehrsunternehmer zu kaufen und am Ende des Schuljahres Ihren Erstattungsantrag an den Schulträger zu richten. Beachten Sie aber in diesem Zusammenhang den letztmöglichen Abgabetermin (15.10. des Jahres, indem das Schuljahr geendet hat!). Beachten Sie auch, dass sich der Erstattungsumfang ausschließlich auf die notwendigen Beförderungskosten beschränkt. Sie treten in diesem Fall mit den vollen Fahrkosten in Vorleistung.

  1. Rückgabe von Schülermonatskarten

Wird die Schülermonatskarte für einen Monat nicht benötigt, können Sie diese bis zum letzten Schultag des Vormonats im Sekretariat der Schule zurückgeben. Bei rechtzeitiger Rückgabe der Schülermonatskarte wird für den entsprechenden Monat kein Eigenanteil vom Konto abgebucht. Bitte beachten Sie aber, dass dieser Termin eine Ausschlussfrist darstellt. Sobald der Gültigkeitsmonat begonnen hat, ist keine Rückgabe mehr möglich und dem Landkreis werden die Beförderungskosten in Rechnung gestellt sowie der Eigenanteil von ihrem Konto abgebucht.

  1. Verlust einer Schülermonatskarte

Bei Verlust einer Schülermonatskarte kann von Frau Krause eine Ersatzkarte für eine verlorengegangene Schülermonatskarte pro Schulhalbjahr ausgegeben werden. Es wird per Lastschrift eine Gebühr von 7,50 Euro von der IGP/RAB abgebucht. Sollten mehrere Karten verloren sein, muss für jede weitere zusätzlich der reguläre Fahrkartenpreis bezahlt werden! (Der Eigenanteil wird weiterhin, wie bisher auch, monatlich abgebucht.)

  1. Was ist beim Umzug oder Schulwechsel zu beachten?

Adressänderungen / Umzug / Schulwechsel muss übereinen Neuantrag erfolgen. Gehen Sie also wie bei 1. vor. Geben Sie die alten Fahrkarten bei Frau Krause ab. Ihr Kind erhält dann eine Vorläufige Fahrkarte, die für zehn Tage Gültigkeit hat, damit die öffentlichen Verkehrsmittel sofort genutzt werden können. Während dieser Zeit erstellen die Verkehrsunternehmen die regulären Schülermonatskarten.

Wenn Sie noch Fragen haben, sind wir gerne bereit, Sie zu beraten.
(Sekretariat, Frau Krause  Tel. 07584-92270)

18.12.2017  Karina Krause